Luftgewehr:
In dieser
Disziplin werden Luftdruckgewehre im Kaliber 4,5 mm verwendet. Der Durchmesser der 10 auf einer Scheibe beträgt nur 0,5 mm. Die Scheibendistanz beträgt 10 m. Der Wettbewerb wird stehend freihändig
geschossen. Es werden Wettbewerbe mit einer Schusszahl von 20 bis 60 Schuss durchgeführt. Für die Seniorenklasse ab dem 51. Lebensjahr wird ein Auflageschießen angeboten.
3-Stellungskampf Luftgewehr:
Der Dreistellungskampf ist eine Disziplin im Sportschießen, die ursprünglich nur mit einem Kleinkaliber- (KK) oder Großkalibergewehr durchgeführt wurde.
Um auch Jugendliche an diese Wettkampfdisziplin heranzuführen, gibt es mittlerweile auch eine Variante für das Luftgewehr.
Luftpistole:
In dieser
Disziplin werden Luftdruckpistolen im Kaliber 4,5 mm verwendet. Der Durchmesser der 10 auf einer Scheibe beträgt 11,5 mm. Die Scheibendistanz beträgt 10 m. Der Wettbewerb wird stehend freihändig
geschossen. Es werden Wettbewerbe mit einer Schusszahl von 20 bis 60 Schuss durchgeführt.
Sportpistole:
In dieser
Disziplin wird mit selbstladenen Pistolen geschossen. Für Präzisionsbedingungen werden Scheiben wie im Wettbewerb Freie Pistole 50 m und für das Duell werden Scheiben, wie im Wettbewerb Olympische
Schnellfeuerpistole genutzt. Die Entfernung zu den Scheiben berägt 25 m. Das Wettkampfprogramm besteht aus je einem Durchgang Präzisions- und Duellschießen zu je dreißig
Schuss.
Kleinkaliber-Gewehr:
Zugelassen sind nur Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm verschießen. Das Maximalgewicht liegt je nach Disziplin zwischen 6.500 und
8.000g. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet.
Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 10,4mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 8,0mm. Setzt man Distanz und Durchmesser der Zehn ins Verhältnis, ist diese also nochmals kleiner als beim Luftgewehr.
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 16 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.