Schießordnung
für das Neujahrsschießen
2015
- Das Neujahrsschießen findet am Donnerstag, dem 01.01.2015, im Schützenhaus Herbstein
statt.
- Teilnahmeberechtigt ist jeder Bürger von Herbstein-Mitte und, soweit er/sie nicht in Herbstein
wohnhaft ist, jedes Mitglied des Schützenvereins Herbstein 1863 e.V., soweit er/sie am Schießtag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Die Schießzeiten sind von 11:00 bis 14:00 Uhr.
- Es wird nur in einer Klasse geschossen.
- Geschossen wird mit dem Kleinkalibergewehr, welches nebst Munition vom Schützenverein gestellt
wird.
- Die Anschlagart ist generell stehend aufgelegt.
- Die Serie besteht aus 5 Schuss, die auf Glückscheiben auf der elektronischen Anlage abgegeben
werden. Es sind keine Probeschuss erlaubt.
- Die besten acht Schützen erhalten als Preis einen Verzehrgutschein der Gaststätte
Pokoj.
- Das Startgeld beträgt für jeden 3,50 €
Schützenverein Herbstein 1863
e.V.
Der Vorstand